zurück zur Startseite

Die folgenen Informationen richten sich nur an Betriebe, die bereits über eine Betriebsausfallversicherung verfügen.

Betriebsausfallversicherung?

Mit der derzeit gültigen Allgemeinverfügung wird angeordnet, dass keine Vermietung zu touristischen Zwecken erfolgen darf. Da die Vermietung für Geschäftsreisen ausdrücklich gestattet ist, leiten die Betriebsausfallversicherungen oftmals keinen Leistungsfall ab.

Weil in der Alpenwelt Karwendel fast ausschließlich touristische Übernachtungen generiert werden, können betroffene Betriebe, die eine Betriebsausfallversicherung abgeschlossen haben, beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Einzelbescheide für eine Schließung aus Infektionsschutzgründen beantragen. Diese Bescheide können dann bei der Versicherung eingereicht werden.

Antrag

Sollten Sie einen entsprechenden Bescheid benötigen,
wenden Sie sich bitte an:

Manuel Huber, m.huber@alpenwelt-karwendel.de, 08823 33 901

Wir benötigen folgende Angaben:
1. Name und Vorname des Betreibers
2. Betriebsname
3. Anschrift

Alle Anträge werden von den Gemeinden gesammelt an das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen übermittelt.